18. Aug 2023
In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Küblis statt.
Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 11 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des eidg. Waldgesetzes (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten Waldgrenze im Bereich Bauzone/Wald.
Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung
Auflageakten:
Grundlagen:
Auflageakten Waldfeststellung:
Die festgestellten Waldgrenzen sind im Zonenplan 1:2000 speziell bezeichnet
Auflagefrist: 18. August bis 17. Oktober 2023 (60 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Einsprachen gegen die Waldfeststellung:
Gegen die im Zonenplan speziell bezeichneten Waldgrenzen kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich beim Amt für Wald und Naturgefahren, Ringstrasse 10, 7000 Chur, Einsprache erhoben werden. Ohne Einsprache tritt die Waldfeststellung in Kraft.
Fragen zu den Waldfeststellungen:
Für Fragen steht das Amt für Wald und Naturgefahren, Region 1, Tel. 081 257 66 44, zur Verfügung.