Öffentlicher Quellenaufruf in der Gemeinde Küblis und Gemeinde Klosters, Ortschaft Saas i. Pr.

16. Aug 2024

Entwässerung Kübliser- und Saaserberge, Generelle Massnahmenplanung

Das Gebiet der Kübliser- und Saaserberge sowie deren verzweigte Entwässerungssysteme liegen teilweise im tiefgründigen Saaser Rutsch. Dieser besteht aus mehreren Rutschschollen, welche sich unterschiedlich schnell bewegen. Die Auswirkung der Bewegungen des Saaser Rutsches sind in einigen besiedelten Gebieten erkennbar und haben ebenfalls einen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit sowie den Zustand der bestehenden erdverlegten Drainageleitungen. Erste Arbeiten am heute bestehenden und weit verzweigten Entwässerungssystem im Gebiet der Kübliser- und Saaserberge erfolgten in den 1930-er Jahre als oberflächlich angelegte Gräben, welche rund um das Jahr 1973 mit erdverlegten Leitungen ersetzt und in den Jahren 1992 bis 1994 ergänzt wurden.

Im Zusammenhang mit der Datenerhebung für die Generelle Massnahmenplanung für die Instandstellung der unterschiedlichen Entwässerungssysteme der Kübliser- und Saaserberge werden alle Wassernutzungen, die im näheren Wirkungsbereich der bestehenden Entwässerungen liegen, erhoben. Es ist wichtig, dass alle Informationen zu gefassten und ungefassten Quellen, angeschlossenen Leitungen ans Entwässerungssystem (Zu- und Ableitungen) sowie Viehtränken angegeben werden und bei der Generellen Massnahmenplanung berücksichtigt werden können.

Der Quellenaufruf richtet sich an alle Eigentümer und Nutzer von Quellen sowie Brauchwasser­fassungen (Viehtränken, Laufbrunnen etc.), die sich innerhalb des folgenden Perimeters befinden (Ortschaften Küblis und Saas i. Pr.): Tälfsch, Pläviggin, Holried, Malfeis, Runggalina, Clavamartsch, Plangga, Maschuns, Spanier, Lietenberg, Rufinetia, Padrus/Prada, Radaz, Alp Meder, Pillidetta, Sanuol, Pardela, Oberberg, Mittelberg, Trockenbach, Mülitobel, Heimwald.

Pläne und Meldeformular können während der Dauer der Auflage vom 16. August bis 04. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung in Küblis oder Klosters eingesehen werden. Die Eigentümer und Nutzer der Quellen sowie Brauchwasserfassungen werden gebeten, ihre Quellen und Brauchwasserfassungen entweder auf der Gemeindekanzlei zu melden (Meldeformular) und im Situationsplan einzutragen oder die Dokumente auf der jeweiligen Webseite der Gemeinde herunterzuladen, auszufüllen und an die auf dem Meldeformular notierte Adresse einzusenden.

Für Quellen und Brauchwasserfassungen, die nach der Auflagefrist nicht im Quellenaufruf erfasst sind und an denen während oder nach der Generellen Massnahmenplanung Beeinträchtigungen festgestellt werden, können keine Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden.

Nach der Auswertung der Rückmeldungen werden die Eigentümer/Nutzer der Quellen und Brauchwasserfassungen durch die Projektverantwortlichen kontaktiert sowie über das weitere Vorgehen informiert. Für Rückfragen betreffend dem Quellenaufruf steht das Amt für Wald und Naturgefahren, Regionalzentrum Landquart, Herr Peter Ebneter, Tel. 081 257 66 45 zur Verfügung.


Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden

Peter Ebneter

Regionalforstingenieur / Schutzbauten

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